Ablauf und Kosten
Ablauf
Anmeldung
Wenn Sie sich für ein Erstgespräch interessieren, können Sie auf verschiedenen Wegen Kontakt zu mir aufnehmen:
- Telefonisch: montags 12:00 bis 12:50 Uhr
- Über das Kontaktformular auf dieser Homepage
- Sie können auch direkt einen Termin für ein Erstgespräch über diese Homepage vereinbaren. Sie werden dafür zu Doctolib weitergeleitet.
- Per E-Mail: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail nicht sicher bzw. nicht verschlüsselt ist. Wenn Sie mich per E-Mail kontaktieren, gehe ich davon aus, dass Sie mit einer unverschlüsselten Kommunikation einverstanden sind. Aus Datenschutzgründen nutze ich E-Mails in meiner Praxis ausschließlich für organisatorische Anliegen. Für die Übermittlung vertraulicher oder medizinischer Informationen sind E-Mails daher nicht vorgesehen.
Für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung benötigen Sie keine ärztliche Überweisung. Eine Ausnahme besteht bei Versicherten der Heilfürsorge der Bundeswehr.
Erstgespräch | Psychotherapeutische Sprechstunde
Im Rahmen des Erstgesprächs (50 Minuten) haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuellen Beschwerden, Anliegen und Fragen in Ruhe zu schildern. Gemeinsam besprechen wir anschließend, welche weiteren Schritte für Sie sinnvoll sein können.
Sie erhalten von mir eine erste Einschätzung Ihrer psychischen Beschwerden und darüber, ob eine ambulante Psychotherapie für Sie angezeigt ist. Außerdem informiere ich Sie über:
- mögliche Formen und den Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung
- das weitere Vorgehen
- alternative oder ergänzende Behandlungsmöglichkeiten
Falls bei Ihnen bereits relevante Vorbefunde oder ärztliche Berichte vorliegen, können Sie diese gerne zum Erstgespräch mitbringen.
Probatorische Sitzungen
In den anschließenden vier Sitzungen geht es darum, ein genaueres Verständnis Ihrer Beschwerden und Ihrer individuellen Situation zu entwickeln. Gemeinsam klären wir, welche Ziele Sie mit der Behandlung erreichen möchten und wie eine passende Therapie gestaltet werden kann.
Dabei geht es insbesondere darum,
- Ihre Beschwerden und deren Entstehung und Aufrechterhaltung genauer zu verstehen,
- gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan und konkrete Therapieziele zu entwickeln,
- eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufzubauen, die eine wichtige Grundlage für die weitere Psychotherapie bildet,
- die Voraussetzungen für die Übernahme der Behandlungskosten zu klären.
Die probatorischen Sitzungen geben Ihnen dabei auch die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich eine therapeutische Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Psychotherapeutische Behandlung
Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entscheiden, beginnt die eigentliche Behandlung.
Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihren individuellen Beschwerden, Anliegen und Therapiezielen. Je nach Behandlungsbedarf kann eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 12 bis maximal 100 Sitzungen umfassen.
Der konkrete Umfang und das weitere Vorgehen werden im Verlauf der Behandlung regelmäßig gemeinsam besprochen und an Ihre persönliche Situation angepasst.
Kosten
Da meine Praxis eine Privatpraxis ohne sogenannten Kassensitz ist, habe ich bei identischer Qualifikation keinen Vertrag zur generellen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Ich arbeite vorwiegend mit den verschiedenen privaten Krankenversicherern und Beihilfestellen für Beamt:innen zusammen. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in Ausnahmefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Ich stelle die Rechnungen für unsere Sitzungen direkt an Sie. Je nachdem wie Sie versichert sind, gestaltet sich die Kostenübernahme und der Ablauf unterschiedlich.
Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kostenübernahme zu informieren.
Wie viel eine psychotherapeutische Sitzung kostet, richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) sowie den seit dem 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen. Einen Überblick über die häufigsten Leistungen und deren Vergütung im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Behandlungskosten oder zum Ablauf können Sie sich selbstverständlich gerne an mich wenden.
Im Nachfolgenden finden Sie eine detaillierte Erläuterung zu möglichen Kostenträgern einer Psychotherapie.
Kostenträger psychotherapeutischer Behandlungen
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den meisten privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel vollständig oder zum Teil übernommen. In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt – wie viele Sitzungen erstattungsfähig sind und wie hoch die erstatteten Sätze sind – variiert jedoch stark und hängt von Ihrer individuellen Krankenkasse und Ihrem Tarif ab. Sprechen Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Formulare für die Beantragung einer Psychotherapie zuschicken.
Folgende Fragen können Sie vorab klären:
- Enthält mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch eine/n Psychologische/n Psychotherapeuten/in?
- Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
- Falls ja: Geschieht die Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
- Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
- Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht?
- Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja: Wie viele Sitzungen jährlich?
Als Privatversicherte/-r oder Beihilfeberechtigte/-r haben Sie in jedem Fall Anspruch auf fünf sogenannte „probatorische Sitzungen“. In diesen können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und für sich prüfen, ob das von mir angebotene Therapieverfahren für Sie geeignet ist. Wenn wir beide das Gefühl haben, zueinander zu passen – die „Chemie“ also stimmt – treffen wir eine verbindliche Entscheidung für eine ambulante Psychotherapie, für deren Frequenz (in der Regel eine Sitzung pro Woche) und für deren voraussichtliche Länge (Kurzzeit- oder Langzeittherapie). Falls erforderlich, stelle ich dann einen Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel nur bei Therapeuten mit einer Kassenzulassung, nicht jedoch bei einer Behandlung in einer Privatpraxis.
Aufgrund der meist unzumutbar langen Wartezeiten und der stark eingeschränkten Wahlfreiheit im Hinblick auf den Therapeuten bzw. die Therapeutin haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte jedoch eine Behandlung in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bewilligt bekommen. Das Prozedere gestaltet sich zwar zunächst aufwendig, bei einer Bewilligung wird Ihre Krankenkasse jedoch ganz oder zumindest größtenteils für die Kosten einer Behandlung in meiner Privatpraxis aufkommen. Falls Sie sich für diesen Weg entscheiden sollten, begleite und berate ich Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch nötig ist, wenn wir einen Antrag auf Kostenerstattung versuchen wollen. Dieses Erstgespräch wird nicht von Ihrer GKV erstattet und muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Kosten belaufen sich auf 134,06 € (50 Min.).
Weitere generelle Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie hier. Einen konkreten Ablaufplan zum Thema Kostenerstattung in meiner Praxis erhalten Sie hier.
Es besteht selbstverständlich immer auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Das hat den Vorteil, dass Sie die Behandlung schnell und unkompliziert beginnen können – jegliche Bürokratie in Form von Anträgen und Formularen entfällt. Darüber hinaus werden keine Diagnosen an die Krankenkasse oder andere Kostenträger übermittelt. Dies kann günstig sein, wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen oder bestimmte Versicherungen abschließen möchten. Zudem kann der Therapieprozess sehr flexibel gestaltet werden, je nach Ihren persönlichen Anliegen und Bedürfnissen. Umfang und Dauer der Therapie werden gemeinsam mit mir auf Grundlage Ihres individuellen Bedarfs festgelegt. Die Behandlungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Heilfürsorge Bundeswehr
Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr dürfen sich in einer Privatpraxis psychotherapeutisch behandeln lassen. Sie benötigen vor dem Erstgespräch eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/BW/0218) vom jeweiligen Truppenarzt bzw. der jeweiligen Truppenärztin. Hiermit können die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.
Heilfürsorge Bundespolizei
Angehörige der Bundespolizei dürfen sich ebenfalls zur psychotherapeutischen Behandlung an private Psychotherapiepraxen wenden. Sie benötigen keine Kostenübernahmeerklärung oder Überweisung. Eine Anmeldung zum Erstgespräch ist direkt möglich. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Dienstausweis zur ersten Sitzung mit.